AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Ferienwohnung  Alb – Traum.

Die AGB gelten bei Vermietung der Ferienwohnung in Erkenbrechtsweiler. Die Kündigungsfrist regelt sich gemäß §565 BGB.

§1. Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Ferienwohnung vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl die schriftliche, als auch die kurzfristige mündliche Form bindend. Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet Gast und Vermieter zur Einhaltung und kommt nur zwischen Vermieter und Gast, sowie die ihn begleitenden Personen zustande. Eine Beherbergung fremder Übernachtungsgäste ist nicht gestattet.

§2. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast die Ferienwohnung in einwandfreier Beschaffenheit nach gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen. Er ist verpflichtet, dem Gast eine andere Unterkunft zu beschaffen oder Schadensersatz zu leisten, wenn er nicht in der Lage ist, die zugesagte Ferienwohnung trotz Bestätigung zur Verfügung zu stellen.

§3. Wenn der Gast vor dem Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktritt oder später an- bzw. früher abreist als vereinbart, so ist er verpflichtet, dem Vermieter für die Tage, an denen er die reservierte Ferienwohnung nicht in Anspruch nimmt, den vereinbarten Mietpreis abzüglich der ersparten Eigenkosten zu zahlen. Die Zahlung wird spätestens fällig am Anreisetag der vereinbarten Mietzeit und ist im Voraus zu leisten. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen.

§4. Stornierung der Mietvereinbarung
Wir erlauben unseren Gästen eine Stornierung bis 14 Tage vor Beginn der Mietzeit kostenfrei. Die Kosten bei kurzfristiger Stornierung betragen 90% des vereinbarten Mietpreises.

§5. Der Anreisetag gilt als ein Miettag und wird als solcher berechnet. Am Anreisetag steht dem Gast die bestellte Ferienwohnung ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Bitte teilen Sie uns ihre voraussichtliche Ankunftszeit unbedingt einige Tage vor der Anreise mit. Die Schlüsselübergabe erfolgt nach individueller Absprache.
Am Abreistag ist die Wohnung bis 11.00Uhr besenrein frei zu machen. Umgestellte Möbel sind an den ursprünglichen Platz zu räumen. Das benutzte Geschirr ist wieder sauber in die Schränke einzuräumen, die Betten müssen nicht abgezogen werden. Bitte werfen Sie vor Abreise alle gebrauchten Handtücher einfach auf einen Haufen auf den Boden.

 §6. Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemäßen Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben. Entstehen in den Wohnungen Schäden, die durch den Gast verursacht werden, kommt der Gast dafür auf; der Gast haftet für alle ihn begleitenden Personen. Es kann vorab eine Kaution verpflichtend gefordert werden, um die Kosten zu erwartender Schäden abzusichern.

§7. Bei Verlust des zur Verfügung gestellten Schlüssels der Eingangstür behalten wir uns vor, den Einbau eines neuen Schließzylinders inkl. Schlüssel mit Euro 200,00 dem Verlierer in Rechnung zu stellen.

§8. Personengebundene Daten des Kunden werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Teledienstedatenschutzgesetzes erhoben. Sie werden Dritten nicht zugänglich gemacht.

§9. Bei Erhalt der Buchungsbestätigung sind 30% des Buchungspreises als Anzahlung zu leisten. Informationen zur Zahlung erhalten Sie zusammen mit der Buchungsbestätigung.

§10. Die Nebenkosten (wie Strom, Heizung usw.) sind im Mietpreis inbegriffen.

§11. Das Mitbringen von Hunden ist nicht gestattet.

§12. Nutzung des hausinternen Internetzugangs über WLAN
(1) Gestattung der Nutzung
Der Vermieter betreibt in seiner Ferienwohnung einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter, nur wenn unter § 3 separat aufgeführt (bei Buchung vorher vereinbart), für die Dauer seines Aufenthaltes in der FeWo eine Nutzung des WLAN- Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLAN zu gestatten.
Der Vermieter behält sich vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
(2) Zugangsdaten
Sämtliche Zugangsdaten (Benutzernamen sowie Passwort) sind nur zum persönlichen Gebrauch des Mieters bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
(3) Hinweise, Gefahren der WLAN- Nutzung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr unverschlüsselt erfolgt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden.
Das WLAN ermöglicht nur den Zugang zum Internet. Die abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch den Vermieter, insbesondere nicht daraufhin, ob sie Schadsoftware enthalten. Die Nutzung des WLAN erfolgt auf eigenes Risiko des Mieters. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangt.
(4) Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich.
Er ist verpflichtet, bei der Nutzung des WLANs das geltende recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
·      Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
·      keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;
·      die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
·      keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
·      das WLAN nicht zur Versendung von Massen- Nachrichten (Spam) und/ oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und / oder auf einem Verstoß gegen vorliegenden Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen.
Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/ oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter auf diesen Umstand hin.

§13. Als Gerichtsstand gilt der Betriebsort, also der Ort, in dem sich die Ferienwohnung befindet und in dem die Leistung aus dem Gastaufnahmevertrag zu erbringen sind, in diesem Fall das Amtsgericht Kirchheim. Zahlungspflicht besteht spätestens am Anreisetag und ist im Voraus zu leisten, evt. kann der vereinbarte Mietpreis auch im Voraus überwiesen werden. Der Mieter fügt sich ausdrücklich dieser Bestimmung.

§14. Salvatorsche Klausel: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

§15. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland